Am Samstag, den 7. März 2025 um 16:00 Uhr, veranstaltet der Verband Deutscher Sporttaucher e.V. seine jährliche VDST-Jugendversammlung als hybride Versammlung. Eine Teilnahme vor Ort in Mainz ist begrenzt möglich. Wenn Du aktiv dabei sein willst, dann melde Dich bitte hier an und entscheide, ob du vor Ort oder digital dabei sein möchtest (Anmeldung möglich ab dem 15.01.2025).
Die Abstimmungen/Wahlen finden digital statt. In diesem Jahr findet zum ersten Mal auch die Stimmrechtsvergabe digital statt, also die Information, ob das Stimmrecht selbst ausgeübt werden soll, oder ein anderen Verein abstimmen soll oder ob der Landesverband abstimmen soll. Dazu kommt noch eine separate E-Mail.
Die Jugendvollversammlung ist das höchste Organ der VDST-Jugend. Diese umfasst alle Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen bis einschließlich 26 Jahre, die Mitglied in einem VDST-Verein sind. Deine Jugendvertretung im Verein vertritt in der Versammlung deine Stimme.
In diesem Jahr stehen neben den Wahlen der Kassenprüfer:innen, die Wahl des Jugendvorsitzes sowie drei weiteren Jugendvorstandsmitgliedern ohne direkt zugeordneten Aufgabenbereichen an. Von den zu wählenden Vorstandspositionen muss mindestens eine Person jünger als 21 Jahre sein.
Wir freuen uns sehr auf deine Teilnahme!
Ablauf des Wochenendes
Samstag
– 9:00 Uhr: Workshop zum Thema „Klimaneutraler VDST“
– 16:00 Uhr: Beginn der Jugendversammlung
– Gegen 20:00 Uhr: Gemeinsame Abendveranstaltung
Sonntag
– 9:00 Uhr: Jugendversammlung – Teil 2
– 11:30 Uhr: Jugendratstagung – die Teilnahme ist auf den VDST-Jugendvorstand, die Vertretungen der Landesjugenden und Gäste beschränkt
Tagesordnung
Bitte richte Anträge zur Tagesordnung gemäß §10 der Jugendordnung bis zum 24. Januar 2026 an
Tagesordnung zum Stand vom 10. Januar 2026:
TOP 1 Eröffnung und Begrüßung
TOP 2 Feststellung der Tagesordnung
TOP 3 Grußworte, Berichte und Ehrungen
TOP 4 Feststellungen: Beschlussfähigkeit, Protokoll der letzten Versammlung und Stimmberechtigungen
TOP 5 Finanzen
5.1 Vorstellung des Jahresabschlusses des vergangenen Kalenderjahres/Geschäftsjahres
5.2 Bericht des Kassenprüfungsteams und Entlastung des VDST-Jugendvorstands
5.3 Vorlage und Genehmigung des Etats für das laufende Geschäftsjahr
TOP 6 Wahlen
Für Wahlen genügt die einfache Mehrheit gemäß § 11 VDST-Jugendordnung.
Wahlgänge:
11.1 Wahlen zum VDST-Jugendvorstand; gemäß § 15 VDST-Jugendordnung
11.1.1 Ein weiteres Mitglied (m/w/d) ohne direkt zugeordnete Aufgabenbereiche für 2 Jahre
11.1.2 Ein weiteres Mitglied (m/w/d) ohne direkt zugeordnete Aufgabenbereiche für 2 Jahre
11.1.3 Ein weiteres Mitglied (m/w/d) ohne direkt zugeordnete Aufgabenbereiche für 1 Jahr
11.1.4 Vorsitz (m/w/d) (gem. §15 a) für 2 Jahre
Hinweis: Es dürfen maximal vier Personen zum Zeitpunkt ihrer Wahl 21 Jahre oder älter sein.
11.2 Wahl von zwei Personen (m/w/d) für das Kassenprüfungsteam; gemäß § 13 VDST-Jugendordnung
Folgende Positionen sind noch bis 2027 gewählt:
Ein weiteres Mitglied (Alexander Bley), Schatzmeister (Nico Worzak, U21)
TOP 7 Anträge gemäß § 10 VDST-Jugendordnung
Antragsfrist bis zum 24. Januar 2025 an
TOP 8 Hinweis auf aktuelle Termine
TOP 9 Verschiedenes
Wichtige Hinweise
Hintergrund:
Die aktuelle Fassung der VDST-Jugendordnung findest du hier.
Die Protokolle der letzten VDST-Jugendversammlungen findest du hier.
Kandidatur: Bitte melde dich vorab bei unserer Geschäftsstelle, wenn du für einen der zur Verfügung stehenden Posten kandieren möchtest:
Der Beitrag Einladung zur VDST-Jugendversammlung am 07./08.03.2026 erschien zuerst auf VDST.