Am Sonntag, den 6. März 2022 um 10:00 Uhr, veranstaltet der Verband Deutscher Sporttaucher e.V. seine jährliche Jugendvollversammlung – dieses Jahr als digitale Versammlung.
Versammlung live verfolgen (Passwort wird den Stimmberechtigten sowie den Vereinsvorsitzenden bekanntgegeben): https://www.vdst.de/jvv-digital/
Veranstaltungsort
Die Veranstaltung findet digital mit einer Webinarlösung statt. Auch die Stimmabgabe erfolgt digital. Zur Teilnahme ist lediglich ein aktueller Webbrowser nötig.
Da die Versammlung und die Abstimmungen/Wahlen digital stattfinden, erfolgt auch die Ausgabe der Stimmrechtskarten im Voraus digital. Bitte schicke die Anträge deiner Stimmen (Formular zur Stimmrechtsübertragung) bis spätestens Sonntag, den 27. Februar 2022 an
Die Jugendvollversammlung ist das höchste Organ der VDST-Jugend. Diese umfasst alle Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen bis 21 Jahre, die Mitglied in einem VDST-Verein sind. Dein Jugendvertreter im Verein vertritt in der Versammlung deine Stimme.
In diesem Jahr stehen neben den Wahlen der Kassenprüfer:innen, einer (bevorzugt weiblichen) jugendlichen Beisitzer:in (unter 21 Jahre) sowie des Vorsitz und der zweiten Stellvertretung eine umfassende Überarbeitung der Jugendordnung an.
Wir freuen uns sehr auf deine Teilnahme!
TOP 1 Eröffnung und Begrüßung
TOP 2 Grußworte der Ehrengäste
TOP 3 Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung und Beschlussfähigkeit; gemäß §9 VDST-Jugendordnung
TOP 4 Feststellung der Tagesordnung
TOP 5 Genehmigung des Protokolls der digitalen VDST-Jugendvollversammlung 2021
TOP 6 Bericht des Bundesjugendvorstands
TOP 7 Feststellung der Stimmberechtigten
TOP 8 Vorstellung des Jahresabschluss 2021
TOP 9 Bericht der Kassenprüfer:innen und Entlastung des Bundesjugendvorstands für 2021
9.1 Bericht der Kassenprüfer
9.2 Entlastung des Bundesjugendvorstands
TOP 10 Vorlage und Genehmigung des Etat 2022
TOP 11 Wahlen
Für Wahlen genügt die einfache Mehrheit gemäß § 12 VDST-Jugendordnung.
Wahl eines/r WahlleiterIn (im Fall von geheimer Wahl zusätzlich zwei WahlhelferInnen)
Wahlgänge:
11.1 Wahlen zum Bundesjugendvorstand; gemäß § 13 VDST-Jugendordnung
11.1.1 Bundesjugendwart (m/w/d)
11.1.2 Zweiter stellvertretender Bundesjugendwart (m/w/d)
11.1.3 Jugendliche(r) Beisitzer:in (m/w/d)
11.2 Wahl der zwei Kassenprüfer:innen; gemäß § 15 VDST-Jugendordnung
TOP 12 Anträge gemäß § 11 VDST-Jugendordnung
12.1 Antrag auf Änderung der Jugendordnung: Neufassung
Begründung
In einem intensiven Prozess hat der engere Jugendvorstand des VDST gemeinsam mit den Landesjugendwarten die Jugendordnung einem Realitätscheck unterzogen, auf ihre Alltagstauglichkeit geprüft und ob diese zeitgemäß ist. Hierbei stellte sich heraus, dass die Struktur der Jugendordnung klarer gefasst werden kann (sprachlich, Reihenfolge und Aufteilung der Paragraphen), sodass der Jugendvorstand statt einer Anpassung einzelner Paragraphen eine Neufassung vorschlägt.
Folgende neue Fassung der Jugendordnung wird durch den VDST-Jugendvorstand vorgeschlagen: Link zur Neufassung
Die Änderungen gliedern sich in folgende Punkte:
Zweck und Aufgaben: Es findet keine Anpassung an Zweck und Aufgaben der VDST-Jugend statt. Definition Jugend: Bisher definiert die Jugendordnung “Jugend” als Personen unter 21 Jahre. Hierüber definiert sie auch ihre Zuständigkeit, wen sie fördert und wen sie repräsentiert. Das Jugendhilfegesetz im Sozialgesetzbuch (SGB VIII) ist der Mantel der Jugendarbeit in Deutschland, im und außerhalb des Sports. “Junge Menschen” werden hier als Personen unter 27 Jahre definiert, da man davon ausgeht, dass bis zu diesem Alter eine besondere Unterstützung zur Persönlichkeitsentwicklung und finanzielle Förderung zur gleichberechtigten Teilhabe erforderlich ist. Auch im VDST haben wir diesen Bedarf erkannt und adressieren ihn teilweise bereits mit Programmen wie Jung, Engagiert, Vernetzt im Bereich Engagement-Förderung oder mit internationalen Jugendbegegnungen zur Förderung von politischer und kultureller Bildung. Die Neufassung sieht entsprechend eine Angleichung des Alters an die Definition des Jugendhilfegesetztes vor. Attraktives und leistbares Ehrenamt: Die Wahlperioden sollen einheitlich auf 2 Jahre festgelegt werden. Durch die verkürzte Verpflichtungszeit sollen die Ämter für junge Personen attraktiver werden. Eine offene Vertretungsmöglichkeit sowie der Verzicht auf Hierarchien in den Positionsbezeichnungen innerhalb des Jugendvorstand soll eine leichtere Aufgabenverteilung und Durchlässigkeit nach (wechselnden) Interessen und Kapazitäten ermöglichen. Die Umbenennung der Fachreferenten in Fachreferate hat zum Ziel jede Aufgabe einem Team statt einer Einzelperson zu überlassen, sodass es leichter wird, in Aufgaben hineinzuwachsen und Verantwortung zu teilen. Stimmrechte: In 2021 wurde die digitale Durchführbarkeit von Jugendversammlungen erprobt und verankert. Die Regeln zur Stimmabgabe und Stimmrechtsübertragung sind allerdings auf präsente Veranstaltungen zugeschnitten. Die neue Fassung enthält ein Modell, welches sowohl elektronisch unterstützte als auch voll-digitale Abstimmungen erlaubt. Zur Vereinfachung und Klarstellung sollen die Stimmen der 6 Jugendvorstandsmitglieder auf der Jugendversammlung gestrichen werden, sodass die Entscheidungshoheit allein bei den Jugendvertretungen der Mitgliedsvereine und Landesverbände liegt und im Versammlungsverlauf Unklarheiten über eine Gültigkeit von Stimmen vorgebeugt wird. Sprache, Lesbarkeit und Nachvollziehbarkeit: Die Jugendordnung wurde mit der Intention so (um)formuliert, dass sie möglichst leicht nachvollziehbar ist. Hierbei wurde auf eine möglichst neutrale Sprache geachtet, um zu verdeutlichen, dass wir alle einschließen und alle Funktionen und Ämter allen Personen gleichermaßen offenstehen. Gremien und Strukturen wurden sprachlich so voneinander abgegrenzt, dass Verwechslungen unwahrscheinlicher sind.Beschlussvorschlag
Die Jugendvollversammlung des VDST beschließt die Jugendordnung in vorgeschlagener Fassung.
12.2 Antrag auf Beschluss einer Übergangsregelung zur Einführung der neuen Jugendordnung
Begründung
Die in TOP 12.1 vorgeschlagene neue Jugendordnung sieht andere Namensbezeichnungen sowie andere Wahlzyklen vor, als die bisherige Jugendordnung. Mit diesem Beschluss soll klargestellt werden, welche bisherigen Ämter/Funktionen welchen künftigen Ämtern/Funktionen entsprechen und wie ein Übergang auf die neuen Wahlzyklen erfolgen soll.
Beschlussvorschlag
Die Jugendvollversammlung des VDST stellt fest, dass die Ämter der Jugendordnung mit Fassung vom 28.02.2021 wie folgt den Ämtern der in dieser Jugendvollversammlung beschlossenen Fassung entsprechen:
Die Wahlperioden der durch die Jugendvollversammlung gewählten Mitglieder werden mit Inkrafttreten der am 6. März 2022 beschlossenen Fassung der Jugendordnung auf die Perioden der neuen Jugendordnung angepasst. Hierzu wird das Ende der Wahlperioden für folgende Positionen vorgezogen:
Bundesjugendwart/Vorsitz: Neuwahl in 2024 Kassenwart/Finanzen: Neuwahl in 2023 Zweiter stellvertretender Bundesjugendwart/weiteres Mitglied ohne direkt zugeordnete Aufgabenbereiche: Neuwahl in 202312.3 Ggf. weitere Anträge:
Zum Ende der Antragsfrist (26. Dezember 2021) sind keine weiteren Anträge eingegangen. Weitere Anträge können lediglich als Dringlichkeitsanträge behandelt werden.
TOP 13 Ggf. Ehrungen
TOP 14 Hinweis auf aktuelle Termine
TOP 15 Verschiedenes
Der Beitrag Einladung zur VDST-Jugendvollversammlung am 06.03.2022 erschien zuerst auf VDST.
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