Der VDST steht für einen sicheren und respektvollen Sport – für Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene und alle engagierten Funktionsträger. Unser Ziel: Niemand soll im VDST Gewalt oder Diskriminierung erfahren. Alle sollen Unterstützung, Schutz und Vertrauen erleben.
Ein wichtiger Baustein dafür ist die Überprüfung von Lizenzen. Auch um die Vorgaben des DOSB und anderer Institutionen umzusetzen, wird künftig sowohl bei der Erteilung als auch bei Verlängerung von VDST-Lizenzen der Nachweis eines erweiterten Führungszeugnisses (eFZ) erforderlich.
Der VDST-Vorstand hat die Umsetzung bereits am 14. Dezember 2024 beschlossen – im Rahmen der Anpassung des „Schutzkonzepts zur Prävention sexualisierter Belästigung und Gewalt“. Die VDST-Prüferordnung wird entsprechend nun zum kommenden Jahreswechsel angepasst.
Zeitplan:
Ab 1. Januar 2026: Lizenzen werden nur noch mit vorliegendem erweiterten Führungszeugnis erteilt. Für Lizenzverlängerungen: Die Frist für den Nachweis des erweiterten Führungszeugnisses ist bis 31. März 2026 verlängert.Wie kann der Nachweis erfolgen:
Hinweise zum Nachweisverfahren sind im Abschnitt 4.4.2 des „Schutzkonzepts zur Prävention sexualisierter Belästigung und Gewalt“ beschrieben. Weitere Informationen zur Beantragung des eFZ finden sich auf der Website des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz. Weitere Details geben die VDST-Fachbereiche und die VDST-Jugend bekannt.Gemeinsam sorgen wir für ein sicheres Umfeld im Tauchsport – fair, respektvoll und verantwortungsbewusst.
Der Beitrag Schutz. Vertrauen. Verantwortung. erschien zuerst auf VDST.
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