Blausteinsee (Eschweiler-Dürwiss)

Dieser See ist ein Baggersee der ausschliesslich zu sportlichen Zwecken bestimmt ist. Der Verband Wassersporttreibender Vereine (VWV) ist der Dachverband der am See ansässigen Vereine. Den Betrieb regelt das Freizeitzentrum Blausteinsee GmbH.
Tauchen darf hier wer

  • eine Tages- oder Jahreskarte besitzt,
  • eine gültige tauchsportärztliche Untersuchung vorweisen kann und
  • ein Tauchbrevet besitzt.

Es gelten die Regeln des VDST. Getaucht wird nach der bekannten "4-Sterne-Regel", d. h. jeweils zwei Silbertaucher bzw. ein Gold- und ein Bronzetaucher.
Ab dem 7. April 2006 gilt eine neue See- und Uferordnung, die auch uns Taucher betrifft. Hier ist die Zusammenfassung der für die Taucher wichtigen Verordnungen zum Blausteinsee. Bitte beachten!
Ihr wisst doch: "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!" In diesem Sinne; viele Spaß beim Tauchen.
Da unser Verein im VWV Mitglied ist, bekommen wir hier auch eine Jahresgenehmigung zum Vorzugspreis.
Der See ist unter der Fontäne 39 m tief und sein Ufer fällt langsam aber stetig ab. Meistens ist der Grund eher schlammig. Der See besticht jedoch durch seine guten Sichtweiten von bis zu 10 m. Ein besonderen Reiz besitzt ein "versunkener Wald" in einer Tiefe von 10 - 20 m in nördlicher Richtung.